Ab dem 03.07.2021 ist es in der EU eine Ordnungswidrigkeit, bestimmte Artikel aus Einwegplastik zu verkaufen: Besteck, Teller, Strohhalme, Wattestäbchen, Luftballon-Halter, Rührstäbchen und Styropor-Becher beziehungsweise Styropor-Behälter fürs Mitnehmen von Essen.
Für fast alle dieser Produkte gibt es bereits umweltfreundliche Alternativen. Daher hat der Gesetzgeber hier bereits frühzeitig auf die Bremse gedrückt, damit diese Plastikprodukte ganz aus dem Verkehr gezogen werden. Der Abverkauf von bereits bestehenden Lagerbeständen ist aber weiter erlaubt, um eine gebrauchslose Vernichtung der Einwegprodukte zu vermeiden.