Sozialpaket
Sozialpaket II — wichtige Änderungen beim Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld
Mit dem Sozialpaket II wird eine schrittweise Erhöhung des Kurzarbeitergeldes eingeführt. Voraussetzung ist, dass die Arbeitszeit um mindestens 50 % reduziert wurde. Für diese Beschäftigten steigt jetzt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 % (mit Kindern auf 77 %), ab dem 7. Monat auf 80 % (mit Kindern auf 87 %) des entgangenen Nettolohns. Bisher zahlte die Bundesagentur für Arbeit bei kinderlosen Beschäftigten 60 % und bei Beschäftigten mit Kindern 67 % des Nettoeinkommens. Diese Regelung gilt bis Ende 2020. Arbeitnehmer in Kurzarbeit können nun vom 01.05. bis 31.12.2020 in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe ist aufgehoben. Die Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergelds gibt es auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit und werden um die neuen Leistungssätze ergänzt. Außerdem wurde der Vordruck „Abrechnungsliste Kurzarbeitergeld“ aktualisiert.
(mehr …)