SARS-CoV-2-Arbeitsschutz
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel gilt seit dem 20.08.2020
Seit 20.08.2020 gilt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Sie konkretisiert die Rahmenbedingungen für sicheres Arbeiten in Zeiten von Corona. Viele Arbeitnehmer sind seit dem Lockdown wieder aus dem Home-Office an ihren Büroarbeitsplatz zurückgekehrt. Allerdings oft im Wechsel mit weiteren Tagen im Home-Office, da die aktuellen Abstands- und Hygiene-anforderungen oft noch nicht die Anwesenheit aller Mitarbeiter am Arbeitsplatz erlauben. Viele Arbeitgeber möchten aber ihre Bürogebäude so optimieren, dass sich eine größere Anzahl von Mitarbeitern zeitgleich im Büro aufhalten kann.
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