Meisterpflicht
Die Meisterpflicht kehrt zurück
Im Jahr 2004 wurde im Zuge der Novelle der Handwerksordnung für 53 Gewerke die Meisterpflicht abgeschafft. Man erhoffte sich mehr Wettbewerb und wollte die Anzahl selbstständiger Handwerksbetriebe erhöhen, um langfristig den wachsenden Bedarf an Handwerkern zu decken. Darüber hinaus sah man in einer Deregulierung ein probates Mittel gegen hohe Arbeitslosigkeit. Die Meisterpflicht wirkt ein bisschen wie eine Marktzugangsbeschränkung. Man braucht zur selbständigen Ausübung eines Handwerks als Voraussetzung einen Meisterbrief. Eine Meisterpflicht kann aber auch dann eingeführt werden, wenn es sich um gefahrgeneigte Handwerke handelt, bei denen eine unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben oder Gesundheit bedeutet.
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