Kurzarbeit
Zugang zur Kurzarbeit wird verlängert

Angesichts eines erneut drohenden harten Lockdowns ab Mitte kommender Woche, sollten Unternehmen sich frühzeitig mit dem Thema Kurzarbeitergeld auseinandersetzen. Um die Belastungen der Corona-Pandemie für Arbeitnehmer und Arbeitgeber abzufedern, hat das Bundeskabinett bereits Anfang Herbst die Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Zudem wurden Anreize geschaffen, die Zeit der Kurzarbeit in Weiterbildung zu investieren.
Die Agentur für Arbeit zahlt das Kurzarbeitergeld als teilweisen Ersatz für den durch einen vorübergehenden Arbeitsausfall entfallenen Lohn. Durch diese Entlastung wird es Unternehmen erleichtert, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen. Durch Kurzarbeit können Kündigungen häufig vermieden werden.
Zusammengefasst: die Bundesregierung hat das Kurzarbeitergeld erhöht und die Bezugsdauer verlängert — so sollen Kündigungen vermieden werden.
(mehr …)Sozialpaket II — wichtige Änderungen beim Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld
Mit dem Sozialpaket II wird eine schrittweise Erhöhung des Kurzarbeitergeldes eingeführt. Voraussetzung ist, dass die Arbeitszeit um mindestens 50 % reduziert wurde. Für diese Beschäftigten steigt jetzt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 % (mit Kindern auf 77 %), ab dem 7. Monat auf 80 % (mit Kindern auf 87 %) des entgangenen Nettolohns. Bisher zahlte die Bundesagentur für Arbeit bei kinderlosen Beschäftigten 60 % und bei Beschäftigten mit Kindern 67 % des Nettoeinkommens. Diese Regelung gilt bis Ende 2020. Arbeitnehmer in Kurzarbeit können nun vom 01.05. bis 31.12.2020 in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe ist aufgehoben. Die Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergelds gibt es auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit und werden um die neuen Leistungssätze ergänzt. Außerdem wurde der Vordruck „Abrechnungsliste Kurzarbeitergeld“ aktualisiert.
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