EU-Verordnung
Verbot von Einweg-Plastik in der EU
Ab dem 03.07.2021 ist es in der EU eine Ordnungswidrigkeit, bestimmte Artikel aus Einwegplastik zu verkaufen: Besteck, Teller, Strohhalme, Wattestäbchen, Luftballon-Halter, Rührstäbchen und Styropor-Becher beziehungsweise Styropor-Behälter fürs Mitnehmen von Essen.
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