Covid-19
KfW-Hilfe verlängert — Corona-Kredite für Unternehmen
Die Liquiditätshilfen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler der staatlichen Förderbank KfW wurden bis Juni 2021 verlängert. Das Sonderprogramm steht gewerblichen Unternehmen jeder Größe und freien Berufen offen. Infos unter https://kurzelinks.de/opmc
Zugang zur Kurzarbeit wird verlängert

Angesichts eines erneut drohenden harten Lockdowns ab Mitte kommender Woche, sollten Unternehmen sich frühzeitig mit dem Thema Kurzarbeitergeld auseinandersetzen. Um die Belastungen der Corona-Pandemie für Arbeitnehmer und Arbeitgeber abzufedern, hat das Bundeskabinett bereits Anfang Herbst die Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Zudem wurden Anreize geschaffen, die Zeit der Kurzarbeit in Weiterbildung zu investieren.
Die Agentur für Arbeit zahlt das Kurzarbeitergeld als teilweisen Ersatz für den durch einen vorübergehenden Arbeitsausfall entfallenen Lohn. Durch diese Entlastung wird es Unternehmen erleichtert, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen. Durch Kurzarbeit können Kündigungen häufig vermieden werden.
Zusammengefasst: die Bundesregierung hat das Kurzarbeitergeld erhöht und die Bezugsdauer verlängert — so sollen Kündigungen vermieden werden.
(mehr …)Nach Sachsen folgt Baden-Württemberg – bisheriger Teil-Lockdown wird verschärft

Nach Sachsen wird nun auch Baden-Württemberg in einen harten Lockdown übergehen. Allerdings nicht ab dem kommenden Montag, sondern nach Weihnachten. Die Fallzahlen sprechen dafür diesen Lockdown erst einmal bis zum 10.01.2021 laufen zu lassen. Das Land berät nun mit den an Baden-Württemberg angrenzenden Bundesländern, es ihnen gleich zu tun. Von einem harten Lockdown sind somit auch wieder die Mehrheit des Non-Food Einzelhandels betroffen. So wie auch schon im Frühjahr. Geöffnet bleiben sollen Lebensmittelgeschäfte und Geschäfte für den Grundbedarf. Damit sind dann auch enggültig die Überlegungen einiger Länder vom Tisch, die Gastronomie über die Weihnachtsfeiertage kurzzeitig zu öffnen.
(mehr …)Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endet

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die aufgrund der Pandemie überschuldet — aber nicht zahlungsunfähig sind — endet nun endgültig zum 31.12.2020. die ursprüngliche Regelung hatte die Bundesregierung bis zum Jahresende verlängert. Es ist daher davon auszugehen, dass durch die Corona-Krise mit einer stark steigenden Zahl von Firmeninsolvenzen zu rechnen ist.
Mehrwertsteuersenkung läuft aus
Die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % wird zum 31.12.2020 auslaufen. Zuletzt hatte auch der Bundesfinanzminister der Forderung nach einer Verlängerung eine Absage erteilt. Für viele Unternehmen bedeutet die Rückkehr zu den gewohnten Sätzen wiederum ein enormer Aufwand.
Lockerungen sind Ländersache — Gastronomie kaum noch Unterschiede

Die Länder können im Kampf gegen die Corona-Pandemie über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden. Wichtig dabei: Die Lockerungen erfolgen in aller Regel unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.
(mehr …)Konjunkturpaket: 130 Milliarden Euro für Verbraucher und Wirtschaft
Nach zweitägiger Verhandlung steht nun das Konjunkturpaket auf festen Beinen, womit die schweren Folgen der Corona-Krise für Wirtschaft und Verbraucher gemildert werden sollen. Es ist das bisher größte Konjunkturpaket in der Geschichte der Bundesrepublik. Nach den bisher kurzfristigen Hilfen wie z.B. dem Sonderkredit-Programme über die Staatsbank KfW, reichen die am 04.06.2020 beschlossenen Konjunkturhilfen zum Teil weit über die derzeitige Legislaturperiode hinaus.
(mehr …)Sozialpaket II — wichtige Änderungen beim Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld
Mit dem Sozialpaket II wird eine schrittweise Erhöhung des Kurzarbeitergeldes eingeführt. Voraussetzung ist, dass die Arbeitszeit um mindestens 50 % reduziert wurde. Für diese Beschäftigten steigt jetzt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 % (mit Kindern auf 77 %), ab dem 7. Monat auf 80 % (mit Kindern auf 87 %) des entgangenen Nettolohns. Bisher zahlte die Bundesagentur für Arbeit bei kinderlosen Beschäftigten 60 % und bei Beschäftigten mit Kindern 67 % des Nettoeinkommens. Diese Regelung gilt bis Ende 2020. Arbeitnehmer in Kurzarbeit können nun vom 01.05. bis 31.12.2020 in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe ist aufgehoben. Die Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergelds gibt es auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit und werden um die neuen Leistungssätze ergänzt. Außerdem wurde der Vordruck „Abrechnungsliste Kurzarbeitergeld“ aktualisiert.
(mehr …)Shut-Down-Lockerung für Gastronomie und Hotellerie
Checkliste für die Betriebsaufnahme der Großküchentechnik

Bund und Länder haben sich am 6. Mai 2020 darauf geeinigt, die geltenden Beschränkungen für die Gastronomie, Hotellerie und den Tourismus unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zu lockern. Es wird nun in den einzelnen Bundesländern eine stufenweise Öffnung angestrebt. Art, Umfang und Zeitpunkt der Lockerung richten sich nach dem jeweiligen Bundesland. Der aktuelle Stand der Lockerungen ist auf den Landesportalen der Bundesländer abrufbar.
(mehr …)Das Ende der 800m²-Regelung – weitere Lockerungen in Sicht

Bei den offiziellen Bund-Länder-Gesprächen am 06.05.2020 verständigte man sich u.a. auf neue Regelungen zu Ladenöffnungen, Kontaktbeschränkungen und einen Fahrplan für die Gastronomie.
Demnach wurde die vielfach kritisierte 800m² Regelung endgültig abgeschafft, so dass alle stationären Händler wieder öffnen dürfen. Allerdings unter Hygieneauflagen und mit einer Zutrittsteuerung zur Vermeidung von Warteschlangen. Die Kontaktbeschränkungen sollen noch bis zum 05.06.2020 andauern. Eine Lockerung gibt es dagegen für die Treffen von Angehörigen zweier Haushalte.
Die Gastronomie soll in den Bundesländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten wieder öffnen dürfen. Immer vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens. Danach sollen die Länder jeweils für sich entscheiden wie eine schrittweise Öffnung von statten gehen soll. Das gilt auch für kleinere öffentliche Veranstaltungen sowie Messen. So werden in Hessen bald wieder Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern erlaubt sein. In Nordrhein-Westfalen (NRW) soll die Gastronomie und Tourismusbranche am 11.05.2020 starten. Allerdings immer vor dem Hintergrund niedriger Infektionszahlen. Das heißt im Umkehrschluss: Es gibt keinen einheitlichen bzw. gemeinsamen Zeitplan für Ende des Lockdowns von Hotellerie und Gastronomie.
Die weiteren Ergebnisse der Ministerkonferenz:
- Sport unter freiem Himmel und ohne Körperkontakt soll ab Montag wieder erlaubt sein
- Das Kontaktverbot wird gelockert
- Sonnenstudios, Massage‑, Kosmetik- und Nagelstudios sowie Friseure und Zahnärzte öffnen wieder
- Das Besuchsverbot in Krankenhäusern wird gelockert
- Kitas bleiben vorerst noch geschlossen
- Die stufenweise Öffnung der Schulen für alle Klassen erfolgt nach und nach