Corona
Nach Sachsen folgt Baden-Württemberg – bisheriger Teil-Lockdown wird verschärft

Nach Sachsen wird nun auch Baden-Württemberg in einen harten Lockdown übergehen. Allerdings nicht ab dem kommenden Montag, sondern nach Weihnachten. Die Fallzahlen sprechen dafür diesen Lockdown erst einmal bis zum 10.01.2021 laufen zu lassen. Das Land berät nun mit den an Baden-Württemberg angrenzenden Bundesländern, es ihnen gleich zu tun. Von einem harten Lockdown sind somit auch wieder die Mehrheit des Non-Food Einzelhandels betroffen. So wie auch schon im Frühjahr. Geöffnet bleiben sollen Lebensmittelgeschäfte und Geschäfte für den Grundbedarf. Damit sind dann auch enggültig die Überlegungen einiger Länder vom Tisch, die Gastronomie über die Weihnachtsfeiertage kurzzeitig zu öffnen.
(mehr …)Lockdown 2.0 — Eine Übersicht

Restaurants müssen wieder schließen. Nur Delivery und Take-away bleiben erlaubt. Betriebsrestaurants dürfen weiter öffnen. ¬ mehr Infos zum neuen “Lockdown light” hier im Überblick:
Neben neuen bundesweiten Kontaktbeschränkungen müssen auch Restaurants wieder schließen. Das sind nur einige Ergebnisse der Beratungen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Bundesländer am 28.10.2020. Die neuen Regelungen traten am Montag, den 2. November in Kraft und gelten erst einmal bis Ende November.
(mehr …)Coronahilfen: Förderinstrumente auf einen Blick

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine anschauliche Übersicht von Förderinstrumenten für Unternehmen jeglicher Größe, vom Freiberufler über KMU bis hin zum Start-up, erstellt. Sämtliche Maßnahmen inklusive Befristungen und weiterführende Links sind dort aufgeführt. Das Schaubild gibt es auf der Homepage des BMWI unter https://www.bmwi.de/…/coronahilfen-foerderinstrumente… als Download. Weitere Infos finden sich auch unter https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html oder https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel gilt seit dem 20.08.2020
Seit 20.08.2020 gilt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Sie konkretisiert die Rahmenbedingungen für sicheres Arbeiten in Zeiten von Corona. Viele Arbeitnehmer sind seit dem Lockdown wieder aus dem Home-Office an ihren Büroarbeitsplatz zurückgekehrt. Allerdings oft im Wechsel mit weiteren Tagen im Home-Office, da die aktuellen Abstands- und Hygiene-anforderungen oft noch nicht die Anwesenheit aller Mitarbeiter am Arbeitsplatz erlauben. Viele Arbeitgeber möchten aber ihre Bürogebäude so optimieren, dass sich eine größere Anzahl von Mitarbeitern zeitgleich im Büro aufhalten kann.
(mehr …)Sonderregelung Krankschreibung und Kündigungsschutz endet

Die Sonderregelung für telefonische Krankschreibungen, die am 20. März eingeführt wurde, sollte die Arztpraxen während der Corona-Epidemie entlasten und die Arbeitnehmer schützen. Diese Regelung wurde bereits durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G‑BA) bis Ende Mai verlängert.
(mehr …)Lockerungen sind Ländersache — Gastronomie kaum noch Unterschiede

Die Länder können im Kampf gegen die Corona-Pandemie über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden. Wichtig dabei: Die Lockerungen erfolgen in aller Regel unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.
(mehr …)Sozialpaket II — wichtige Änderungen beim Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld
Mit dem Sozialpaket II wird eine schrittweise Erhöhung des Kurzarbeitergeldes eingeführt. Voraussetzung ist, dass die Arbeitszeit um mindestens 50 % reduziert wurde. Für diese Beschäftigten steigt jetzt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 % (mit Kindern auf 77 %), ab dem 7. Monat auf 80 % (mit Kindern auf 87 %) des entgangenen Nettolohns. Bisher zahlte die Bundesagentur für Arbeit bei kinderlosen Beschäftigten 60 % und bei Beschäftigten mit Kindern 67 % des Nettoeinkommens. Diese Regelung gilt bis Ende 2020. Arbeitnehmer in Kurzarbeit können nun vom 01.05. bis 31.12.2020 in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe ist aufgehoben. Die Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergelds gibt es auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit und werden um die neuen Leistungssätze ergänzt. Außerdem wurde der Vordruck „Abrechnungsliste Kurzarbeitergeld“ aktualisiert.
(mehr …)Shut-Down-Lockerung für Gastronomie und Hotellerie
Checkliste für die Betriebsaufnahme der Großküchentechnik

Bund und Länder haben sich am 6. Mai 2020 darauf geeinigt, die geltenden Beschränkungen für die Gastronomie, Hotellerie und den Tourismus unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zu lockern. Es wird nun in den einzelnen Bundesländern eine stufenweise Öffnung angestrebt. Art, Umfang und Zeitpunkt der Lockerung richten sich nach dem jeweiligen Bundesland. Der aktuelle Stand der Lockerungen ist auf den Landesportalen der Bundesländer abrufbar.
(mehr …)Das Ende der 800m²-Regelung – weitere Lockerungen in Sicht

Bei den offiziellen Bund-Länder-Gesprächen am 06.05.2020 verständigte man sich u.a. auf neue Regelungen zu Ladenöffnungen, Kontaktbeschränkungen und einen Fahrplan für die Gastronomie.
Demnach wurde die vielfach kritisierte 800m² Regelung endgültig abgeschafft, so dass alle stationären Händler wieder öffnen dürfen. Allerdings unter Hygieneauflagen und mit einer Zutrittsteuerung zur Vermeidung von Warteschlangen. Die Kontaktbeschränkungen sollen noch bis zum 05.06.2020 andauern. Eine Lockerung gibt es dagegen für die Treffen von Angehörigen zweier Haushalte.
Die Gastronomie soll in den Bundesländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten wieder öffnen dürfen. Immer vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens. Danach sollen die Länder jeweils für sich entscheiden wie eine schrittweise Öffnung von statten gehen soll. Das gilt auch für kleinere öffentliche Veranstaltungen sowie Messen. So werden in Hessen bald wieder Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern erlaubt sein. In Nordrhein-Westfalen (NRW) soll die Gastronomie und Tourismusbranche am 11.05.2020 starten. Allerdings immer vor dem Hintergrund niedriger Infektionszahlen. Das heißt im Umkehrschluss: Es gibt keinen einheitlichen bzw. gemeinsamen Zeitplan für Ende des Lockdowns von Hotellerie und Gastronomie.
Die weiteren Ergebnisse der Ministerkonferenz:
- Sport unter freiem Himmel und ohne Körperkontakt soll ab Montag wieder erlaubt sein
- Das Kontaktverbot wird gelockert
- Sonnenstudios, Massage‑, Kosmetik- und Nagelstudios sowie Friseure und Zahnärzte öffnen wieder
- Das Besuchsverbot in Krankenhäusern wird gelockert
- Kitas bleiben vorerst noch geschlossen
- Die stufenweise Öffnung der Schulen für alle Klassen erfolgt nach und nach
GGKA Grundlagenqualifikation: II. Modulpart verchoben
Der Start des II. Teils der Grundlagenqualifikation Großküchentechnik ist Corona bedingt auf den 27.07.2020 verschoben worden und endet somit im August. Am 31.08.2020 startet dann auch schon die zweite Staffel des in der Branche einmaligen Lehrgangskonzepts zur Qualifizierung von Nachwuchskräften im Bereich Großküchentechnik/Service.
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