
Erst vor wenigen Wochen wurden zahlreiche Regelungen und Maßnahmenpakete verabschiedet, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern. Nun folgen weitere milliardenschwere Hilfen für Arbeitnehmer, Gastronomiebetriebe, Unternehmen, das Gesundheitswesen und Schulen. Darauf hat sich die Große Koalition in der Nacht vom 22.04. auf den 23.04.2020 geeinigt. Insgesamt sollen mehr als zehn Milliarden Euro bereitstehen. Auch privat versicherte Selbstständige und Kleinunternehmer sollen profitieren.
Zwar gibt es keine Garantie auf Gastro-Öffnungen im Juli, dafür aber Steuererleichterungen. So soll die von der Corona-Krise besonders hart getroffene Gastronomiebranche für Speisen vorübergehend nur noch 7 % statt 19 % Mehrwertsteuer zahlen. Der ermäßigte Steuersatz gilt ab dem 01.07.2020 befristet bis zum 30.06.2021.
Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen in der Regel auch nur 7 % an, da die verkaufsfertig zubereiteten Speisen für sich genommen jeweils ein einzelnes Element darstellen, das ohne Hinzutreten einer qualifizierten Dienstleistung erledigt wird. Ist die Abgabe von warmen oder kalten Speisen mit zusätzlichen Dienstleistungen wie Warmhalten, Kühlen, Anliefern, Verpacken, der Geschierüberlassung, dem Bedienen, Servieren sowie der Bereitstellung von Tischen und Stühlen verbunden, liegt eine sonstige Leistung vor, die mit 19 % besteuert wird. Nun soll auch hier ein genereller Satz von 7 % gelten.
Weitere Maßnahmen sind:
Anhebung des Kurzarbeitergeldes
•Die Koalitionsspitzen wollen nun das Kurzarbeitergeld anheben, und zwar gestaffelt.
•Für diejenigen, die es für eine um mindestens 50 % reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll es ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 % beziehungsweise 77 % für Haushalte mit Kindern.
•Ab dem 7. Monat soll es auf 80 % beziehungsweise 87 % für Haushalte mit Kindern steigen — längstens bis Ende 2020. Außerdem werden für Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab dem 01.05.2020 bis Ende 2020 bereits bestehende Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert.
Verlängerungen des Arbeitslosengeldes
•Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I soll verlängert werden — und zwar um drei Monate und für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 01. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.
•Wer arbeitslos wird, bekommt bisher 12 Monate lang Arbeitslosengeld, das gilt für Arbeitnehmer bis 50 Jahre — vorausgesetzt, sie waren zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig.
•Für Arbeitslose ab 50 Jahren steigt die Bezugsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an. Voraussetzung: Sie waren 48 Monate oder länger versicherungspflichtig.
•Die Höhe des Arbeitslosengelds liegt bei 60 Prozent des letzten Netto-Entgelts, bei Arbeitslosen mit Kindern sind es 67 Prozent.
Mehr Geld für die Schulausstattung
•Anfang Mai soll der Unterricht schrittweise wieder starten.
•Schulen und Schüler werden beim digitalen Unterricht zu Hause mit 500 Millionen Euro vom Bund unterstützt.
•Mit einem Sofortausstattungsprogramm sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, bedürftigen Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender Geräte zu gewähren.
•Die Schulausstattung die für die Erstellung eines Online-Lernangebots nötig ist soll gefördert werden.
Privatversicherte und Kleinunternehmen
Ein Gesetzentwurf sieht nun eine umfangreiche Unterstützung u.a. für Kliniken vor. Aber auch privat versicherte Selbstständige und Kleinunternehmer profitieren von dem Entwurf. Denn krisenbedingt könnten viele privat versicherte Selbstständige und Kleinunternehmer gezwungen sein, wegen finanzieller Probleme in einen günstigeren Basistarif ihrer Krankenkasse mit weniger Leistungen zu wechseln. Mit dem Gesetz sollen Betroffene ein vereinfachtes Rückkehrrecht in den ursprünglichen Tarif bekommen, wenn es ihnen finanziell wieder besser geht – ohne erneute Gesundheitsprüfung und damit möglicherweise höhere Beiträge.