In Deutschland besteht noch keine nationale Maskenpflicht und auch keine Mundschutzpflicht. Grundsätzlich ist es jedoch ratsam eine Schutzmaske zu tragen. So wurde nach Verkündung der „Trageempfehlung“ durch die Bundesregierung am 15.04.2020 (siehe auch News vom 15.04.2020 „Corona-Lockerungen – Schrittweise in die Normalität“) der Ruf nach einer bundesweiten Maskenpflicht immer lauter. Da in Deutschland aber jedes Bundesland selbst entscheidet, war abzusehen, dass die Maskenpflicht erst nach und nach in jede Ecke des Landes vordringt und unterschiedlich umgesetzt bzw. angewendet wird.

Am Mittwoch kündigte auch Bremen als letztes Bundesland eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an: Sie solle am Freitag beschlossen werden und ab Montag für den Nahverkehr und das Einkaufen gelten, teilte ein Sprecher der Landesregierung mit.
Zahlreiche Landesregierungen hatten zuvor ähnliche Schritte angekündigt. Auch in Nordrhein-Westfalen (NRW), Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Brandenburg soll am kommenden Montag die Maskenpflicht kommen. In NRW bspw. gilt eine Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr. Dagegen soll sie in Brandenburg nur im öffentlichen Nahverkehr gelten, wie Landesinnenminister Michael Stübgen (CDU) am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags ankündigte. Das Landeskabinett will am Donnerstag die Maskenpflicht beschließen. Brandenburg geht damit den Weg von Berlin, wo das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab dem kommenden Montag nur im öffentlichen Nahverkehr, nicht aber in Läden verpflichtend sein soll. In Brandenburgs Landeshauptstadt Potsdam allerdings sind Masken ab Montag sowohl in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften vorgeschrieben.
Mecklenburg-Vorpommern hatte eine Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr ab Montag bereits beschlossen und weitet dies nun auch auf das Einkaufen aus. Das beschloss die Landesregierung am Mittwoch nach Angaben der Staatskanzlei in Schwerin.
Wichtig für den Außendienst und Servicemitarbeiter: Diese dürfen Ihre Mundschutzmaske nicht beim Autofahren tragen. Trägt man eine Mundschutzmaske beim Autofahren und wird daraufhin angehalten, so wird dies mit einem Bußgeld geahndet. Denn generell gilt, dass Personen ihr Gesicht beim Führen eines Fahrzeugs nicht verdecken oder verhüllen dürfen, da das Gesicht nämlich zur Identifizierung des Fahrzeugführers dient. Allerdings gibt es länderbezogenen Ausnahmen. So ist bspw. in Baden-Württemberg das Tragen einer Schutzmaske beim Autofahren erlaubt. Lediglich Augen und Stirn muss erkennbar sein. In NRW entscheiden Polizisten je nach Einzelfall, ob das Tragen einer Mundschutzmaske medizinisch gerechtfertigt ist oder nicht.
Eine Übersicht der Länder:
Bayern
Bayern lockert die Ausgangsbeschränkung zur Eindämmung des Coronavirus leicht: Ab dem 20. April ist im Freien auch der Kontakt zu einer Person außerhalb des eigenen Hausstands erlaubt. Ab dem 27.04.2020 wurde für Bayern eine Maskenpflicht verordnet – in einigen Kommunen gilt diese früher . Getragen werden muss ein Mund-Nasen-Schutz – Alltagsmasken oder auch Schals – in Geschäften, Bussen und Bahnen.
Baden-Württemberg
Ab dem 27. 04.2020 ist in ganz Baden-Württemberg eine Maskenpflicht im Nahverkehr und beim Einkaufen vorgeschrieben.
Berlin
Bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin ist ab dem 27.04.2020 eine textile Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Brandenburg
Ab dem 27.04.2020 gilt eine Maskenpflicht in S‑Bahnen, Bussen und Straßenbahnen.
Bremen
Ab Montag, 27.04.2020 gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für den Nahverkehr und das Einkaufens.
Hamburg
Ab dem 27.04.2020 gilt eine Maskenpflicht für den Nahverkehrs und fürs Einkaufen.
Hessen
Die hessische Stadt Hanau hat wegen der Corona-Infektionsgefahr für das Betreten von Geschäften sowie bei Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr eine Maskenpflicht angeordnet. Eine Maskenpflicht für das gesamte Bundesland hat die hessische Landesregierung ab dem 27.04.2020 beschlossen. Bürger müssen dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen oder den Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen betreten. Die Pflicht gilt demnach nicht für Kinder unter sechs Jahren oder Menschen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern führ ab dem 27.04.20 eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr ein. Nutzer von Straßenbahn, Bus oder Taxi müssen künftig einen Mund- und Nasenschutz tragen. Alternativ kann auch ein Tuch als Schutz getragen werden.
Nordrhein-Westfalen
Ab dem 27.04.2020 gilt eine landesweite Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus. Das Tragen einer Maske ist beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen verpflichtend.
Weitere Hintergründe
Zu unterscheiden sind eine Maskenpflicht und eine Mundschutzpflicht. Eine Maskenpflicht stellt die Pflicht dar, dass Personen in der Öffentlichkeit oder in bestimmten Räumen eine Atemschutzmaske tragen müssen. Eine Mundschutzpflicht legt fest, dass Personen ihre Atemwege durch eine Maske schützen müssen.
Eine Maske oder ein Mund-Nasen-Schutz hilft gegen die Verbreitung von Viren und Krankheitserregern durch Speichel- oder Schleim-Tröpfchen. Denn die Maske oder der Mund-Nasen-Schutz verhindert, dass die Tröpfchen beim Atmen, Husten oder Sprechen ungehindert in die Luft gelangen. Die Maske ist eine Barriere, die die Krankheitserreger aufhält. Damit verringert eine Schutzmaske den Ausstoß von Krankheitserregern einer Person in die Luft. Mit einer Schutzmaske schützt eine Person sich selbst und andere. Außerdem schützt eine Schutzmaske den Träger davor den Mund oder die Nase mit den eigenen (vielleicht kontaminierten) Händen zu berühren. So werden Schmierinfektionen vermieden.