Fachverband GGKA unterstützt Mitglieder zum Thema
Wartungsvertrag und Kundendienst
Die Erhebung von Kundendienstsätzen von Fachbetrieben der Gastronomie- und Großküchenausstattung hat ergeben, dass die Technikerstunde 47,40 Euro und die Helferstunde 43,39 Euro kostet. Das Kostenniveau in den neuen Bundesländern liegt im Schnitt 15% niedriger. Das sind die zentralen Aussagen der Umfrage aus dem Januar 2005 in Deutschland. Es haben sich zu fast gleichen Teilen Mitgliedsunternehmen aus Großstädten, aus Klein- und Mittelstädten und aus ländlichen Regionen beteiligt. Einzelne Befragungskategorien haben in den neuen Bundesländern allerdings zu keinen repräsentativen Ergebnissen geführt.
Zuschläge werden generell von 20.00 Uhr an berechnet, teilweise schon früher, jedoch nie vor 16.00 Uhr. Die meisten Unternehmen berechnen für den Samstag ebenfalls einen Zuschlag, in jedem Fall aber für Sonn- und Feiertage. Die Höhe der Zuschläge liegt bei 15%, 25%, 50% und 100%, die letzteren Werte vor allem nachts und an Sonn- und Feiertagen. Hier gibt es durchaus Ähnlichkeiten mit den tariflichen Zuschlägen in der Industrie.
Der Fachverband GGKA hat auch nach Pauschalvergütungen gefragt. Diese liegen am Wochenende fast ausnahmslos zwischen 25 Euro und 50 Euro pro Tag, ausnahmsweise auch bei 100 Euro. Die Zahl der Techniker im Bereitschaftsdienst liegt zwischen einem und sieben Personen, wobei nicht durchgängig alle Nachtstunden abgedeckt werden.
Die Anfahrtkostensätze sind sehr heterogen strukturiert. Die Berechnung nach Stunden bzw. Kilometern kommt etwas häufiger zum Einsatz als pauschal nach Zonen. Die Ergebnisse sind recht komplex, was die Auswertung und Bildung von Durchschnittswerten erschwert.
Die Teilnehmer an der Befragung erhalten eine detailliertere Auswertung als Gegenleistung dafür, dass sie sich die Mühe gemacht haben, den Fragebogen auszufüllen.
Die Umfrage ist ein wichtiger Baustein im Bemühen des Fachverbandes, das Thema Wartungsverträge und Checklisten für die Fachbetriebe aufzuarbeiten. Insbesondere bei den Wartungsverträgen ist es eine klare Forderung der Unternehmer, Branchenstandards mit Allgemeingültigkeit zu entwickeln und einen Wartungsvertrag anzubieten, der vom Bundeskartellamt genehmigt ist. Die Verträge wiederum müssen auf beschreibbaren Leistungen aufbauen, die in Form von Checklisten für die einzelnen Gerätegruppen zu entwickeln sind, ggf. sogar gerätespezifisch zusammen mit den jeweiligen Herstellern. Der Fachverband hat diesem Thema eine hohe Priorität gegeben und ist dabei auf die Mitwirkung der Industrie angewiesen.