Im Jahr 2004 wurde im Zuge der Novelle der Handwerksordnung für 53 Gewerke die Meisterpflicht abgeschafft. Man erhoffte sich mehr Wettbewerb und wollte die Anzahl selbstständiger Handwerksbetriebe erhöhen, um langfristig den wachsenden Bedarf an Handwerkern zu decken. Darüber hinaus sah man in einer Deregulierung ein probates Mittel gegen hohe Arbeitslosigkeit. Die Meisterpflicht wirkt ein bisschen wie eine Marktzugangsbeschränkung. Man braucht zur selbständigen Ausübung eines Handwerks als Voraussetzung einen Meisterbrief. Eine Meisterpflicht kann aber auch dann eingeführt werden, wenn es sich um gefahrgeneigte Handwerke handelt, bei denen eine unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben oder Gesundheit bedeutet.
Rund 16 Jahre später gibt es für zwölf Gewerke eine Meisterpflicht. Die Bundesregierung reagiert mit der Änderung auf gesunkene Ausbildungszahlen und Qualität. Auch gingen Betriebe ohne Meisterpflicht häufiger in die Insolvenz. So sollen mit der wieder eingeführten Meisterpflicht Fehlentwicklungen durch die Handwerksnovelle 2004 entgegengesteuert werden, die Berufe sollen wieder attraktiver und das Niveau der Leistungen angehoben werden. Ab 01.01.2020 wird damit die bestandene Meisterprüfung wieder die Voraussetzung dafür, sich mit einem eigenen Betrieb selbstständig zu machen zu dürfen.
Die Meisterpflicht gilt künftig für Fliesen‑, Parkett- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rolladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmonium-Bauer. Für bereits am Markt tätige Betriebe sieht die Regelung allerdings einen Bestandsschutz vor. Die jeweiligen Berufsverbände hoffen nun, dass künftig wieder mehr Menschen die Meisterprüfung ablegen, Betriebe gründen oder übernehmen und selbst qualifizierten Nachwuchs ausbilden. In fünf Jahren will die Bundesregierung erneut darüber beraten, ob und in welchen weiteren Gewerken zur Meisterpflicht zurückkehrt werden soll.