
Zahlreiche Messen in Deutschland wurden bereits wegen der Corona-Pandemie abgesagt. Unter anderem Die Internorga, welche aufgrund der Besorgnis um eine zunehmende Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV‑2 endgültig abgesagt wurde. Mittlerweile sind Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern in den meisten Bundesländern noch mindestens bis zum 19.04.2020 verboten. Einige Veranstalter haben auch schon ihre Juni Termine abgesagt oder verschoben. Es ist ratsam sich bei spezifischen Anfragen bezüglich Veranstaltungs-Absagen direkt an den Veranstalter zu wenden. Auch über mögliche Ersatz-Termine oder Entschädigungen für Tickets etc. informieren die Veranstalter und Ticketanbieter.
Zusätzliche Infos und Hilfestellung zum Thema:
https://www.internorga.com/news-details/article/internorga-wird-verschoben/
(Messe Internorga)
https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
(Robert Koch Institut)
http://www.gesundheitsaemter-deutschland.de/
(Übersicht Gesundheitsämter in Deutschland)
(Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung — BZga)
https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/
(Hygienemaßnahmen, Infografiken als Aushang, Piktogramme)
https://www.infektionsschutz.de/mediathek/infografiken/#c9302
(Merkblatt “Die 10 wichtigsten Hygienetipps” in sechs verschiedenen Sprachen als Download)
Corona: Infos für Arbeitgeber
(Arbeitgeberinfos)
Für kleine Unternehmen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aktuell eine Hotline eingerichtet: 030/18615–1515 (Mo-Fr. von 09.00 – 17.00 Uhr)
Auch die jeweiligen Landesregierungen haben auf ihren Internetseiten telefonische Ansprechpartner zu verschiedenen Themen stehen sowie tagesaktuelle Infos. Darunter auch spezielle Informationsangebote und Links für Unternehmen wie z.B. zur Liquiditätssicherung kleiner und großer Unternehmen, zum Kurzarbeitergeld oder zum Tätigkeitsverbot und Verdienstausfall bei Quarantänen usw…
Mitarbeiter in Quarantäne — Was nun?
Wenn Mitarbeiter in Quarantäne geschickt werden, muss ihr Gehalt weitergezahlt werden. Man kann sich das Geld aber von der zuständigen Behörde (Auskunft über die zuständige Behörde erteilt das Bürger- oder Gesundheitsamt) zurückholen, indem man eine Entschädigung nach §56 Infektionsschutzgesetzes beantragt. Das gilt auch für Selbstständige, die sich im Rahmen einer Quarantäne ihren Verdienstausfall ausgleichen lassen können. Der Antrag muss aber innerhalt von drei Monaten eingereicht werden.