
Am 15.04.2020 gab die Bundesregierung eine schrittweise Lockerung einzelner Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bekannt. Die gute Nachricht: Es gibt erste Schritte aus dem Shutdown. Eine Maskenpflicht gibt es nicht. Nur ein „Tragegebot“. Allerdings bleiben bis auf weiteres die Kontaktbeschränkungen bestehen. Mindestens noch bis Mai. Der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern muss weiter eingehalten werden. Das trifft auch das Gastgewerbe, da man hier nicht zu jeder Zeit gewährleisten kann, das die Gäste sich permanent disziplinieren. Menschenansammlung werden somit weiterhin als sehr kritisch eingestuft. Denn während Geschäfte und Schulen “behutsam” geöffnet werden, bleiben Restaurants, Bars und Kneipen wie bisher grundsätzlich geschlossen – ausgenommen für die Lieferung und Abholung von Speisen. Außerdem für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben: Theater, Museen, Kinos, Messen, Bordelle, Freizeitparks, Spielhallen, Schwimmbäder, Fitnessstudios und Spielplätze.
Im Einzelnen gilt:
- Die Schulen bleiben erst einmal bis zum 04.05.2020 geschlossen. Parallel soll aber die Kulturministerkonferenz bis zum 29.04.2020 ein ausführliches Konzept für die schrittweise Öffnung der Schulen vorlegen.
- Ab dem 4.05.2020 könnte es dann tatsächlich wieder mit dem Unterricht losgehen. Aber erstmal nur für die Schüler der letzten Grundschulklasse und alle, die in diesem Jahr ihren Abschluss machen.
- Es darf immer nur eine bestimmte, kleinere Anzahl von Schülern gleichzeitig unterrichtet werden. Die Schulen müssen außerdem Konzepte für die Schulbusse und die Pausen vorlegen.
- Kitas bleiben erstmal zu, aber die Not-Betreuung soll ausgebaut werden.
Einzelhandel/Dienstleistung – Erste Lockerungen ab Montag, 20.04.2020:
- Läden mit bis zu 800 m² Verkaufsfläche dürfen wieder öffnen.
- Unabhängig von ihrer Größe auch alle Autohändler, Bibliotheken, Fahrradgeschäfte und Buchhandlungen.
- Die Geschäfte brauchen Hygiene-Konzepte und Zutrittssteuerung
- Friseure können voraussichtlich ab dem 4. Mai wieder öffnen, dort gelten aber strenge Hygiene-Auflagen, wie zum Beispiel Schutzkleidung.
Grundsätzlich gilt: Die Zahl der Kunden im Geschäft sind zu begrenzen, es dürfen sich keine Warteschlangen bilden.
Großveranstaltungen:
- Großveranstaltungen (Konzerte, Tagungen, Kongresse, Sportevents,…) sind mindestens bis zum 31.08.2020 grundsätzlich untersagt.
- Auch Fußballspiele sind davon betroffen. Eventuell sollen Geisterspiele erlaubt werden.
- Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollen durch die Länder getroffen werden.
- Das verhängte Versammlungsverbot in Kirchen bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Auch in Kirchen, Moscheen, Synagogen oder Örtlichkeiten anderer Glaubensgemeinschaften sollen damit vorerst keine religiösen Feierlichkeiten und Veranstaltungen stattfinden.
Reisen/Übernachtungen:
- Auf private Reisen und Besuche auch von Verwandten soll weiter verzichten werden. Das gleiche gilt für überregionale tagestouristische Ausflüge.
- Die weltweite Reisewarnung werde aufrechterhalten.
- Übernachtungsangebote im Inland sollten weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
- Es werden weiter Grenzkontrollen durchgeführt.
Achtung: Die jeweiligen Bundesländer können hier immer noch eigene Regelungen festlegen! So gehen bspw. Nordrhein-Westfalen (NRW) und Bayern völlig unterschiedliche Wege. Während NRW zunehmend weitere Lockerungen genehmigt, gelten für Bayern meist noch strengere Regelungen oder längere Fristen. Es empfielt sich daher immer noch einmal bei seiner zuständigen Landesregierung oder Gemeinde nachzufassen.
In 14 Tage will die Kanzlerin sich erneut per Videokonferenz mit den Länderchefs beraten und die Situation neu bewerten. Somit wird am 30.04.2020 darüber gesprochen, was nach dem 04.05.2020 passiert und welche Folgen die ersten Lockerungen hatten. Entscheidend sind dann die Neuinfektionen nach der Lockerung.
Achtung! Auch wenn keine bundesweite bzw. nationale Masken- und Mundschutzpflicht besteht, führen einige Länder und sogar einzelne Städte und Geminden trotzdem eine solche ein. Diese gilt dann bspw. beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr. Es ist davon auszugehen, dass im Kampf gegen das Coronavirus die Mehrheit der Bundesländer auf Dauer eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen und beim Einkaufen einführen werden. Somit dürfte eine flächendeckende Maskenpflicht in Deutschland nur noch eine Frage der Zeit sein. Mit einem Impfstoff gegen das Coronavirus rechnen Experten allerdings erst frühestens in einem Jahr.